Hexenprozesse & Hexenverfolgung

Entdecken Sie die dunkle Geschichte der Hexenprozesse in Deutschland. Erfahren Sie mehr über die Hexenverfolgung, Folter und die tragischen Schicksale unschuldiger Menschen im 16. und 17. Jahrhundert.

Zeige 1-6 von 6 Geschichten

Häufig gestellte Fragen über Hexenprozesse

Alles, was Sie über Hexenverfolgung in Deutschland wissen möchten

Die Hauptphase der Hexenverfolgung in Deutschland erstreckte sich von etwa 1580 bis 1650, mit einem Höhepunkt zwischen 1626 und 1631. Die ersten dokumentierten Hexenprozesse begannen bereits im 15. Jahrhundert, aber die massenhafte Verfolgung erreichte ihren Höhepunkt im späten 16. und frühen 17. Jahrhundert. Der letzte legale Hexenprozess in Deutschland fand 1775 in Kempten statt, wo Anna Schwegelin hingerichtet wurde.

Die Bamberger Hexenprozesse (1626-1631) unter Fürstbischof Johann Georg II. Fuchs von Dornheim gelten als die verheerendsten mit etwa 900 Opfern. Die Würzburger Hexenprozesse unter Fürstbischof Philipp Adolf von Ehrenberg forderten ähnlich viele Opfer. Weitere berüchtigte Verfolgungen fanden in Trier (1581-1593), Köln und im Rheinland statt. Besonders tragisch war auch der Fall des Bürgermeisters Johannes Junius in Bamberg, dessen erschütternder Abschiedsbrief an seine Tochter erhalten geblieben ist.

Etwa 75-80% der Angeklagten waren Frauen, darunter besonders häufig Witwen, ältere Frauen, Hebammen und Heilerinnen. Aber auch Männer, Kinder und sogar hochgestellte Persönlichkeiten wie Bürgermeister, Ratsherren und Geistliche wurden der Hexerei beschuldigt. Soziale Außenseiter, Menschen mit körperlichen Auffälligkeiten oder solche, die in Konflikt mit Nachbarn standen, waren besonders gefährdet. In Bamberg und Würzburg wurden auch wohlhabende Bürger angeklagt, oft um deren Vermögen einziehen zu können.

Zu den gängigsten Foltermethoden gehörten die Daumenschrauben, das Streckbett (Folterbank), die Wasserprobe und die 'peinliche Befragung' mit glühenden Zangen. Die 'Hexenprobe' durch Wasserprobe war weit verbreitet: Wurde die Angeklagte ans Wasser gefesselt und schwamm, galt sie als schuldig; ertrank sie, war sie unschuldig. Unter dieser extremen Folter gestanden die meisten Angeklagten alles, was von ihnen verlangt wurde, einschließlich der Benennung weiterer angeblicher Hexen, was zu Kettenreaktionen von Anklagen führte.

Der 'Malleus Maleficarum' (Hexenhammer) war ein 1486 von den Dominikanern Heinrich Kramer und Jakob Sprenger verfasstes Werk, das als Anleitung zur Identifikation, Verfolgung und Bestrafung von Hexen diente. Das Buch beschrieb angebliche Hexenmerkmale, Verhörmethoden und Gerichtsverfahren. Obwohl es von der katholischen Kirche nie offiziell anerkannt wurde, hatte es enormen Einfluss auf die Hexenverfolgungen in Deutschland und ganz Europa. Es prägte das Bild der Hexe als Frau, die einen Pakt mit dem Teufel geschlossen hatte.

Die Hexenprozesse endeten durch eine Kombination mehrerer Faktoren: Aufklärung und kritisches Denken führten dazu, dass Juristen und Gelehrte die Hexenlehre in Frage stellten. Der Jesuit Friedrich Spee von Langenfeld veröffentlichte 1631 seine 'Cautio Criminalis', die die Unrechtmäßigkeit der Hexenprozesse anprangerte. Zunehmend erkannten Herrscher die wirtschaftlichen und sozialen Schäden der Verfolgungen. Preußen schaffte die Todesstrafe für Hexerei 1714 ab, Bayern folgte 1746. Die Aufklärung und das Zeitalter der Vernunft machten die Hexenverfolgung schließlich unhaltbar.

Viele deutsche Städte haben in den letzten Jahrzehnten ihre Hexenprozess-Opfer symbolisch rehabilitiert. Köln tat dies 2012 für alle 37 dokumentierten Opfer. Auch Bamberg, Würzburg, Osnabrück und andere Städte haben Gedenkstätten errichtet und offizielle Rehabilitierungen ausgesprochen. 2008 wurden in Ruhrort drei hingerichtete Frauen durch den Stadtrat rehabilitiert. Diese Rehabilitierungen sind wichtige Akte historischer Gerechtigkeit und Anerkennung des erlittenen Unrechts, auch wenn sie das Leid nicht ungeschehen machen können.