Johann Engelbracht (Warburg 1675) Name: Johann Engelbracht (genannt „Ossenjohann“).
Ort und Jahr: Warburg (Gebiet des Hochstifts Paderborn), Prozess 1673–1675, Hinrichtung im Juli 1675.
Anklage: Hexerei. Engelbracht, ein verarmter Tagelöhner aus Calenberg bei Warburg, geriet unter Verdacht, mithilfe von Zauberei Unglücksfälle verursacht zu haben (mögliche Vorwürfe waren z. B. Viehseuchen oder Krankheiten in der Nachbarschaft, wie zeitgenössische Prozessakten nahelegen).
Prozessverlauf: Johann Engelbracht wurde 1673/74 in Warburg verhaftet. Über ein Jahr lang blieb er in Haft und bestritt wiederholt die Vorwürfe. Trotz der Folter widerrief er vermutlich zeitweise seine „Geständnisse“, und sein Rechtsbeistand verwies auf die unsichere Beweislage. Die lokale Gerichtsbarkeit zog den Prozess jedoch in die Länge, bis schließlich 1675 ein Schuldspruch erfolgte.
Urteil: Im Juli 1675 wurde Engelbracht vom geistlichen Gerichtshof in Warburg der Hexerei schuldig gesprochen und zum Tode durch Verbrennen verurteilt.
Schicksal: Johann Engelbracht wurde noch am Tag der Urteilsverkündung – nach über einem Jahr Kerkerhaft – auf dem Warburger Scheiterhaufen hingerichtet. Er war einer der letzten bekannten Hexenprozess-Opfer im Hochstift Paderborn. Damit endete in der Region Büren/Paderborn die grausame Ära der Hexenverfolgungen allmählich; nur vereinzelt kam es später (bis 1702) noch zu weiteren Verfahren.
Diese Geschichte wurde veröffentlicht am 28.10.2025
Autor des Artikels D.Mitrecic
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